intalliance AG, Hannover (Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft am 19.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
intalliance AG, Hannover (Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 07.07.2008, gemäß § 62 UmwG ohne Zustimmung der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers mit der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 3791) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
intalliance AG, Hannover (Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover). Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übertragende Gesellschaft - mit der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 3791) verschmolzen werden.
intalliance AG, Hannover (Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover). Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
intalliance AG, Hannover (Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover). Die Hauptversammlung vom 13.02.2007 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 5 (Vorstand), § 6 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Der Vorstand besteht aus einer Person. Die Gesellschaft wird durch den Vorstand oder durch zwei Prokuristen gemeinsam vertreten.
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