HRB 43423: intedia GmbH, Bielefeld, Apfelstraße 245, 33611 Bielefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: August-Bebel-Straße 133a, 33602 Bielefeld.
HRB 13601: intedia GmbH, Paderborn, Wigbertstr. 2, 33098 Paderborn. Bielefeld. Der Sitz ist nach Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRB 43423) verlegt.
HRB 43423: intedia GmbH, Bielefeld, Apfelstraße 245, 33611 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) Ziffer (2) und mit ihr die Sitzverlegung von Paderborn (bisher Amtsgericht Paderborn HRB 13601) nach Bielefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Apfelstraße 245, 33611 Bielefeld. Gegenstand: der Betrieb einer Full-Service-Digitalagentur, insbesondere in den Bereichen E-Commerce, Business Intelligence und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heitmeier, Sebastian, Paderborn, * ‒.‒.‒‒; Korb, Stefan, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 7168: intedia OHG, Paderborn, Wigbertstr. 2, 33098 Paderborn. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Paderborn HRB 13601) am 21.09.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13601: intedia GmbH, Paderborn, Wigbertstr. 2, 33098 Paderborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2018. Geschäftsanschrift: Wigbertstr. 2, 33098 Paderborn. Gegenstand: Betrieb einer Full-Service-Digitalagentur, insbesondere in den Bereichen E-Commerce, Business Intelligence und Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heitmeier, Sebastian, Paderborn, * ‒.‒.‒‒; Korb, Stefan, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der intedia OHG, Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRA 7168) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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