HRB 24749: integrix GmbH, Dernau, In der Steinrinne 13, 53506 Rech. Änderung der Geschäftsanschrift: Bachstraße 7, 53507 Dernau.
HRB 24749: integrix GmbH, Dernau, Bachstraße 20, 53507 Dernau. Änderung der Geschäftsanschrift: In der Steinrinne 13, 53506 Rech.
HRB 15644: Tradeo International GmbH, Bonn, Auguststraße 1, 53229 Bonn. Der Sitz ist nach Dernau (jetzt Amtsgericht Koblenz HRB 24749) verlegt.
HRB 24749:integrix GmbH, Dernau, Bachstraße 20, 53507 Dernau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2003, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens und hiermit die Änderung der Firma (vormals Tradeo Internatial GmbH), die Änderung des Gegenstandes und die Sitzverlegung von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn HRB 15644) nach Dernau beschlossen. Geschäftsanschrift: Bachstraße 20, 53507 Dernau. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die strategische Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Unterstützung bei Expansion, Prozessoptimierung und Ressourcen-Management, Beratung bei Verschmelzung, Übernahme, Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, insbesondere Krisenmanagement. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heiner, Joern, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 15644: Tradeo International GmbH, Bonn, Auguststraße 1, 53229 Bonn. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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