intelligent!leben eG, München (Kreillerstraße 156, 81825 München). Die Genossenschaft wird wegen Vermögenslosigkeit gem. § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
intelligent!leben eG, München (Kreillerstraße 156, 81825 München).Das Registergericht beabsichtigt, die im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
intelligent!leben eG, München (Kreillerstraße 156, 81825 München). Die Genossenschaft ist aufgelöst.
intelligent!leben eG, München, (Kreillerstraße 156, 81825 München).Die Generalversammlung vom 15.12.2008 hat die Änderung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls mit Anlage 1. beschlossen. Geändert wurden: Präambel, §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3, 6, 7, 9, 10, 12, 19, 23, 25, 27, 28, 30, 33, 35 und 37. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratung, Erbringung und Vermittlung von Leistungen für die Mitglieder für deren persönliche Vorsorge- und Lebensplanung sowie Aufbewahrung und Hinterlegung von Dokumenten, Informationen und Anweisungen für das Mitglied oder vom Mitglied für Dritte. Durchführung der Hinterlegung oder Registrierung, Aktualisierung oder Löschung von Informationen, Anweisungen, Dokumenten, Verfügungen oder Vollmachten bei öffentlichen Institutionen und Registern (z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer). Die Bereitstellung oder Vermittlung von Informationsangeboten. Die Vermittlung oder Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen zur Verbesserung der persönlichen Lebensqualität der Mitglieder, das Angebotvon Treuhanddienstleistungen sowie die Interessenvertretung der Mitglieder in allen Belangen die zwischen ihnen und der Genossenschaft vertraglich und im Sinne dieser Satzung vereinbart werden. Geändert § 37:Der Geschäftsanteil ist bei Aufnahme in die Genossenschaft sofort involler Höhe fällig. Der Vorstand kann Teilzahlung zulassen mit dem Rechtauf jederzeitigen Widerruf. Das Mitglied kann jederzeit Teilzahlungen oderdie Volleinzahlung auf den Geschäftsanteil leisten. Gewährt der VorstandTeilzahlungen sind auf den Geschäftsanteil mindestens zehn Prozentunmittelbar bei Eintritt in die Genossenschaft einzuzahlen. Die weiterenZahlungen sind jeweils mit mindestens zehn Prozent bezogen auf denNominalbetrag des Geschäftsanteils zu leisten und müssen durcheinhundert teilbar sein. Der Vorstand ist berechtigt Einzahlungen auf den Geschäftsanteil gegenüber den Mitgliedern nach billigem Ermessen festzusetzen, bis der Geschäftsanteil in voller Höhe geleistet ist. Die Festsetzung hat gegenüber den Mitgliedern in Textform zu erfolgen.Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich mit mindestens einem Geschäftsanteilzu beteiligen. Soweit ein Mitglied einen höheren Anteil als EUR 1.000,00zeichnet, muss der Zeichnungsbetrag durch 1.000 teilbar sein. Für dieZahlung des Pflichtanteils gilt Absatz 2 entsprechend.Solange ein Geschäftsanteil nicht voll eingezahlt ist, kann der Vorstand die Leistungen gegenüber dem Mitglied nach billigem Ermessen anpassen. Dividenden sind dem Geschäftsguthaben zuzuschreiben. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
intelligent!leben eG, München (Kreillerstraße 156, 81825 München). Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 10.09.2007. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Erbringung und Vermittlung von Leistungen für die Mitglieder für deren persönliche Vorsorge- und Lebensplanung. Bereitstellung oder Vermittlung von Informationsanageboten sowie Infrastruktur zur digitalen Archivierung und Hinterlegung von Dokumenten. Vermittlung oder Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen zur Verbesserung der persönlichen Lebensqualität der Mitglieder, Angebot von Treuhanddienstleistungen sowie Interessenvertretung der Mitglieder in allen Belangen, die zwischen ihnenund der Genossenschaft vertraglich und im Sinne dieser Satzung vereinbart sind. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt dieser einzeln. Vorstand: Eich, Claudius Markus, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.