inter-prüf GmbH Beton- und Mörtelprüfservice, Düsseldorf (Wiesenstr. 68, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Inter-Beton Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 07.12.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
inter-prüf GmbH Beton- und Mörtelprüfservice, Düsseldorf (Wiesenstr. 68, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.11.2006 mit der Inter-Beton Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neuss (AG Neuss HRB 4904) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.