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interCLEARING Gesellschaft zur Aufbereitung internationaler Daten mbH, Gütersloh (HRB 6541) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Carl-Bertelsmann-Str. 161
33332 Gütersloh
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 6541
Amtsgericht: Gütersloh
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die interCLEARING Gesellschaft zur Aufbereitung internationaler Daten mbH aus Gütersloh war im Handelsregister Gütersloh unter der Nummer HRB 6541 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die interCLEARING Gesellschaft zur Aufbereitung internationaler Daten mbH ihren Standort nicht geändert. Die interCLEARING Gesellschaft zur Aufbereitung internationaler Daten mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 01.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 16.01.2018
Löschung von Amts wegen

HRB 6541: interCLEARING Gesellschaft zur Aufbereitung internationaler Daten mbH, Herzebrock-Clarholz (Carl-Bertelsmann-Straße 161, 33332 Gütersloh). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 13.10.2017
Löschungsankündigung

HRB 6541: interCLEARING Gesellschaft zur Aufbereitung internationaler Daten mbH, Herzebrock-Clarholz (Carl-Bertelsmann-Straße 161, 33332 Gütersloh). Beschluss in der Handelsregistersache interCLEARING Gesellschaft zur Aufbereitung internationaler Daten mbH, Herzebrock-Clarholzwird das Verfahren auf Amtslöschung gemäß § 394 Fam FG eingeleitet, weil die Gesellschaft nach den hier vorliegenden Informationen insbesondere aufgrund Mitteilungen des Finanzamtes Wiedenbrück vom 17.05.2017 und 02.08.2017 offensichtlich über kein Vermögen mehr verfügt. Demnach ist die Gesellschaft seit 2012 nicht mehr aktiv und besteht ein 5 stelliger Fehlbetrag bei nicht vorhandenem Immobiliarvermögen.Das Amtsgericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister zu löschen.Es besteht Gelegenheit, binnen eines Monats nach Zustellung dieses Schreibens Widerspruch gegen die beabsichtigte Löschung geltend zu machen.Innerhalb dieser Frist ist auch mitzuteilen, ob die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt und an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren beteiligt ist.Gütersloh, 12.10.2017Dr. RohdeRichterin am Amtsgericht

Historie 2

16.01.2018
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 16.01.2018

13.10.2017
Registervorgang

Löschungsankündigung 13.10.2017