Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
30.06.2023
Thomas
b)
Fall 4 |
HRA 30692: interia - Creatives Wohnen- Einrichtungs GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, Merkurstr. 2-4, 67663 Kaiserslautern. Ist ein Liquidator bestellt vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Liquidator: Langewand, Udo, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Wegfall der Vertretungsberechtigung: Persönlich haftender Gesellschafter: interia Verwaltungs GmbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32767). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 30692: interia Einrichtungs- GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, Merkurstr. 2-4, 67663 Kaiserslautern. Neue Firma: interia - Creatives Wohnen- Einrichtungs GmbH & Co. KG. Einzelprokura: Andres, Nicole, Mehlingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der INTERIA - Creatives Wohnen-Einrichtungs GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 1399) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Firma ist geändert. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 30692: interia Einrichtungs- GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, Merkurstr. 2-4, 67663 Kaiserslautern. (Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Waren des Kunsthandwerkes aller Art, sowie die Durchführung von Leasing-Geschäften.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Merkurstr. 2-4, 67663 Kaiserslautern. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: interia Verwaltungs GmbH, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern HRB 32767), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.