interim GmbH, Hannover, Dohmeyers Weg 6, 30625 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden bauwerk II immobilien GmbH am 30.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
interim GmbH, Hannover, Dohmeyers Weg 6, 30625 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2013 nebst Ergänzungsurkunde vom 22.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.04.2013/22.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.04.2013/22.07.2013 mit der bauwerk II immobilien GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 61987) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
interim GmbH, Hannover, Dohmeyers Weg 6, 30625 Hannover. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.07.2013 wirksam geworden.
interim GmbH, Hannover, Dohmeyers Weg 6, 30625 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2013. Geschäftsanschrift: Dohmeyers Weg 6, 30625 Hannover. Die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen und Geschäfte zu tätigen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hartmann, Oliver, Hannover, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der bauwerk holding GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 59528) (jeweiliger Gesellschaftsanteil an der "bauwerk II immobilien GmbH" und "bauwerk III SB-shops GmbH", Pkw Audi "H - XX 3320", Darlehen Nr. 20470285/824 der Audi Bank, Forderung des Oliver Hartmann, Darlehen Ralph Hartmann, Rückstellungen Personalkosten, Verbindlichkeiten der "bauwerk III SB-shops GmbH") nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 10.04.2013 (mit Änderungen vom 22.07.2013) und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.