HRB 67412: international Components Trading GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 9, 40472 Düsseldorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 67412: international Components Trading GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 9, 40472 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr bestellt als Liquidator: Glemit, Michael, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
international Components Trading GmbH, Düsseldorf, Mündelheimer Weg 9, 40472 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2012. Geschäftsanschrift: Mündelheimer Weg 9, 40472 Düsseldorf. Die Herstellung und der Handel mit Elektronik und Elektronikprodukten, Speichern, Prozessoren, deren Import und Export, Vertrieb und Reparatur, Handelsvertretung und Distribution. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Glemit, Michael, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der international Components Trading GmbH & Co. KG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 18455) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.