HRB 6645: intres gemeinnützige GmbH, Mönchengladbach, Viktoriastraße 83, 41061 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt der die Gesellschaft alleine. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann die Vertretungsbefugnis auch abweichend festlegen. Er kann insbesondere auch mehreren oder einem von ihnen Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 HS.1 Alt. 2 BGB für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Trägern erteilen.
HRB 6645: intres gemeinnützige GmbH, Mönchengladbach, Viktoriastraße 83, 41061 Mönchengladbach. Nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Rudat, Klaudia, Nettetal, * ‒.‒.‒‒; Schax, Dieter, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 6645: intres gemeinnützige GmbH, Mönchengladbach, Viktoriastraße 83, 41061 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: von Dahlen, Norbert, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rudat, Klaudia, Nettetal, * ‒.‒.‒‒; Schax, Dieter, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
intres gemeinnützige GmbH, Mönchengladbach, Viktoriastraße 83, 41061 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Ziffer 6. (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt der die Gesellschaft alleine. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Trägern befreit werden.
intres gemeinnützige GmbH, Mönchengladbach, Viktoriastraße 83, 41061 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlungen vom 25.05.2011 und 22.06.2011 haben die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens und der Allgemeinen Vertretungsregelung sowie die umfassende Änderung des Gesellschaftsvertrages insgesamt unter Beibehaltung der Bestimmungen über Firma, Sitz und Stammkapital beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb von Zweckbetrieben im Sinne von § 52 Abs. 2 AO; insbesondere die Errichtung und der Betrieb, die Übernahme der Betriebsträgerschaft und die Förderung von Einrichtungen und Diensten der Suchtkranken-, Behinderten- und Gesundheitshilfe sowie andere soziale Dienste. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO) in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. Die Beteiligung an anderen Gesellschaften ist jedoch nur auf diejenigen Gesellschaften beschränkt, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung den Anforderungen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Die Gesellschaft kann ihre Mittel wahlweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke überlassen. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt der die Gesellschaft alleine. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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