ip GmbH, Bensheim (Elisabethenstraße 8, 64625 Bensheim). Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung von Personal sowie die Beratung von Unternehmen. Es wird keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgenommen, Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Vermittlung von Versicherungsverträgen (Versicherungsvermittlung) und Bausparverträgen, Anlagenberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesensgesetzes und Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen und öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft (Finanzanlagenvermittlung).
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