HRB 4945: ipf electronic gmbh technic, Lüdenscheid, Jüngerstr. 12, 58515 Lüdenscheid. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ipf electronic gmbh mit Sitz in Altena am 11.12.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 4945: ipf electronic gmbh technic, Lüdenscheid, Jüngerstr. 12, 58515 Lüdenscheid. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2020 mit der ipf electronic gmbh mit Sitz in Altena (Amtsgericht Iserlohn HRB 4151) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.