ish KS NRW GmbH & Co.KG, Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ish KS NRW Beteiligungs GmbH am 29.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ish KS NRW GmbH & Co.KG, Köln (Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2005 mit der ish KS NRW Beteiligungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 51212) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.