ista International GmbH, Essen (Grugaplatz 2, 45131 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ista International GmbH am 09.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ista International GmbH, Essen (Grugaplatz 2, 45131 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der ista International GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 102836) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ista International GmbH, Essen (Grugaplatz 2, 45131 Essen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dicke, Achim, Essen, * ‒.‒.‒‒; Hillekamp, Stephan, Hattingen, * ‒.‒.‒‒.
Charterhouse Inuit (Aquico) GmbH, Essen (Grugaplatz 2, 45131 Essen). Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2007 hat beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) zu ändern. Neue Firma: ista International GmbH.
Charterhouse Inuit (Aquico) GmbH, Essen (Grugaplatz 2, 45131 Essen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der ista International GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 17380) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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