it-eys energy solutions GmbH, Hamburg (Burchardstraße 17, 20095 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden it-ith holding GmbH am 08.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
it-eys energy solutions GmbH, Hamburg (Burchardstraße 17, 20095 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.02.2006 mit der it-ith holding GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 89623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.