HRB 167323 B: ja-communications GmbH, Berlin, Singerstraße 109, 10179 Berlin. Als nicht eingetragen wird gem. § 10 HGB veröffentlicht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan für eine grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht. Beteiligt sind die IPANEMA Capital Holding S.A. mit dem Sitz in Luxemburg, als übertragende Gesellschaft, Geschäftsanschrift: 11-13, Boulevard Grande-Duchesse Charlotte, L-3378 Livange, sowie die ja-communications GmbH mit dem Sitz in Berlin, inländische Geschäftsanschrift: Singerstraße 109, 10179 Berlin, als übernehmende Gesellschaft. IPANEMA Capital Holding S.A. ist eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter der Nr. B143437, ja-communications GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zu HRB 167323 B. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften sind: Für die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft: Gemäß Art. 1021-9 LuxG können Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, deren Forderungen vor Veröffentlichung des Beschlusses der Gesellschafter der Übertragenden Gesellschaft über die Zustimmung zur Verschmelzung bestanden, ungeachtet abweichender Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung des Beschlusses der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft über die Zustimmung zur Verschmelzung, beim Vorsitzenden Richter der Kammer des in Handelssachen und in Eilverfahren zuständigen Bezirksgerichts (Tribunal d`arrondissement) die Anordnung angemessener Sicherheitsleistung für fällige und nicht fällige Forderungen verlangen, sofern die Verschmelzung derartige Schutzanordnungen notwendig macht. Gemäß Art. 1021-2 Abs. 2 Nr. 3 LuxG können die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (kostenlos) vollständige Informationen betreffend die Ausübung ihrer Rechte an der Adresse der übertragenden Gesellschaft erhalten: 11-13 Boulevard Grande-Duchesse Charlotte, L-1331 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Für die Gläubiger der beiden beteiligten Gesellschaften: Gemäß § 22 UmwG ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, wenn sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 13 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet haben, sofern sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht, Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht wird. Die Anmeldung des Anspruchs ist an die ja-communications GmbH, Singerstraße 109, D-10179 Berlin, zu richten.
10179 Berlin
Keine frühere Adresse vorhanden
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E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH