jafoplast Verpackungen GmbH., Isernhagen (Eisenstr. 18, 30916 Isernhagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden jafoplast Bauprodukte GmbH am 11.06.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
jafoplast Verpackungen GmbH., Isernhagen (Eisenstr. 18, 30916 Isernhagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.11.2006 mit der jafoplast Bauprodukte GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRB 120420) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.