HRB 210099: joint-tec GmbH, St. Gangloff, Am Wachtelberg 5, 07629 St. Gangloff. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 53.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
HRB 210099: joint-tec-west GmbH, St. Gangloff, Am Wachtelberg 5, 07629 St. Gangloff. Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 21.400,00 EUR auf 47.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der joint-tec GmbH mit dem Sitz in St. Gangloff und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Stammkapital sowie Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: joint-tec GmbH. Neuer Gegenstand: der Hoch- und Tiefbau, der Innenausbau, Abriss- und Hilfeleistungen aller Art und Spezialarbeiten im Straßenbau, insbesondere die Oberflächenbearbeitung von Verkehrsflächen und Herstellung von Fahrbahnübergängen, die Ausführung von Trennschnitten in Asphalt und Beton, Fugenschneiden und Fugenverfüllungen in allen Spezialitäten in Asphalt und Beton, Diamantkernbohrungen im Straßenbau, auch Bohrungen und Setzen von Unterflurbefeuerung auf Flughäfen, elastische Schienenlagerung, Betonsanierung im Zusammenhang mit Fugenarbeiten sowie die Wartung und Instandsetzung von Spezialmaschinen und Fahrzeugen für die vorbezeichneten Tätigkeiten. Neues Stammkapital: 47.000,00 EUR. Die joint-tec GmbH mit dem Sitz in St. Gangloff (Amtsgericht Jena HRB 209152) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 210099: joint-tec-west GmbH, St. Gangloff, Am Wachtelberg 5, 07629 St. Gangloff. Geändert, nun: Geschäftsführer: Oeser, Martin, Crimmitschau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Heiser, Jirka, Neunkirchen-Seelscheid, * ‒.‒.‒‒. Die joint-tec-international GmbH mit dem Sitz in St. Gangloff (Amtsgericht Jena HRB 501322) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 210099: joint-tec-west GmbH, St. Gangloff, Am Wachtelberg 5, 07629 St. Gangloff. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 210099: joint-tec-west GmbH, St. Gangloff, Am Wachtelberg 5, 07629 St. Gangloff. Bestellt: Geschäftsführer: Oeser, Martin, Crimmitschau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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