HRB 157841 B: joto GmbH, Berlin, Finnländische Straße 7, 10439 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Angele, Christian Josef; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 157841 B: joto GmbH, Berlin, Finnländische Straße 7, 10439 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Finnländische Straße 7, 10439 Berlin
HRB 157841 B: joto GmbH, Berlin, Ackerstraße 14, 10115 Berlin. Firma: joto GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2015 ist das Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln um 24.000 EUR auf 25.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1 (Firma) und Ziffer 3 (Stammkapital).
HRB 157841 B: joto UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Ackerstraße 14, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Startup Capital Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien (Companies House of England and Wales, Company No. 6115602) ist als übertragende Gesellschaft auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen auf Grund des Verschmelzungsplans vom 04.07.2014, der Verschmelzungsbescheinigung vom 25.11.2014 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 157841 B: joto UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Ackerstraße 14, 10115 Berlin. Als nicht eingetragen wird gemäß §§ 122d UmwG, 10 HGB bekanntgemacht: 1. Der Verschmelzungsplan betreffend die Verschmelzung der Startup Capital Limited mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 06115602, als übertragene Gesellschaft auf die joto UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 157841 B, als übernehmende Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG): die Startup Capital Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 06115602, als übertragende Gesellschaft sowie die joto UG (haftungsbeschränkt), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 157841 B, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Startup Capital Limited auf die joto UG (haftungsbeschränkt) die folgenden Rechte zu (§122d Satz 2 Nr. 4 UmwG). a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (joto UG haftungsbeschränkt) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg in Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der joto UG (haftungsbeschränkt) unter deren Geschäftsanschrift: Ackerstraße 14, 10115 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls darauf resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden joto UG (haftungsbeschränkt) kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Startup Capital Limited) kann gem. Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c)Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 % - igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Unter der Adresse: joto UG (haftungsbeschränkt), Herr Christian Angele, Ackerstraße 14, 10115 Berlin, können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitengesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingeholt werden.