just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck, Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck, Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unter Teck.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck, Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unter Teck.Geschäftsanschrift: Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Singhartinger, Eric, München, * ‒.‒.‒‒.
just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck (Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unter Teck). Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist um 15.300,00 EUR auf 51.000,00 EUR erhöht.
just us & friends GmbH, Kirchheim unter Teck (Brahmsstr.15, 73230 Kirchheim unter Teck). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2008. Gegenstand: Das Betreiben eines Online-Dienstes und die Vermarktung von Dienstleistungen und Waren im Zusammenhang mit diesem Angebot. Stammkapital: 35.700,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schneider, Joachim-Justus, Kirchheim unter Teck, * ‒.‒.‒‒; Singhartinger, Eric, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "just us & friends GmbH & Co. KG", Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRA 720483) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.