just venture GmbH, Köln, Bonner Str. 526 c, 50968 Köln. Eintragung lfd. Nr. 6 auf Antrag wie folgt berichtigt: Die Verschmelzung ist mit der Eintragung in das Register der übernehmenden Just Invest EAD am 14.06.2012 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 122k Abs 4, 122a Abs. 2, 19 Abs. 2 UmwG.
just venture GmbH, Köln, Bonner Str. 526 c, 50968 Köln. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung in das Register der übernehmenden Just Invest EAD am 19.06.2012 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 122k Abs. 4, 122a Abs. 2, 19 Abs. 2 UmwG.
just venture GmbH, Köln, Bonner Str. 526 c, 50968 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 27.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.10.2010 mit der Just Invest EAD mit Sitz in Varna/Bulgarien (Eintragungsagentur EIK 200631050) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
just venture GmbH, Köln, Bonner Str. 526 c, 50968 Köln. Beim Handelsregister ist der Verschmelzungsplan vom 27.08.2010 eingereicht worden. An der Verschmelzung sind die just venture GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Köln (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59576) als übertragende Gesellschaft und die "JUST INVEST" EAD, eine Aktiengesellschaft bulgarischen Rechts mit Sitz in Varna/Bulgarien (eingetragen im Handelsregister der Eintragungsagentur des Ministeriums für Justiz unter der Nummer EIK 200631050) als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden just venture GmbH Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur für solche Forderungen zu, die vor oder bis 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Die übernehmende Gesellschaft wird das übergegangene Vermögen für eine Frist von sechs Monaten nach Eintragung der Verschmelzung getrennt verwalten und führen. Innerhalb dieser Frist steht es jedem Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, dessen Forderung nicht gesichert ist und vor dem Datum der Verschmelzung entstanden ist, zu, entweder Erfüllung oder Gewährung von Sicherheiten zu verlangen - je nach Beschaffenheit seiner Rechte (Art. 263 k des bulgarischen Handelsgesetzes). Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der just venture GmbH unter deren Geschäftsanschrift Bonner Straße 526c in 50968 Köln geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans geltend gemacht werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.
just venture GmbH, Köln, Bonner Str. 526 c, 50968 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 102.823,00 EUR beschlossen. 127.823,00 EUR. Prokura erloschen: Kolivanova, Maria Eugenieva, Köln, * ‒.‒.‒‒.
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