HRB 42901: juwi Bio Service & Betriebs GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2022 mit der juwi AG mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz HRB 40163) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 42901: juwi Bio Service & Betriebs GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Küßner, Stephan, Weinheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Rehm, Dagmar Anne, Langen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 42901: juwi Bio Service & Betriebs GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.04.2019 mit der juwi Green Energy GmbH mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz HRB 43515) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 42901: juwi Bio Service & Betriebs GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Der mit der juwi Holding AG, jetzt firmierend unter juwi AG mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRB 40163) am 21.10.2011 abgeschlossene Ergebnisübernahmevertrag ist durch Kündigung vom 28.09.2017 mit Wirkung zum 31.12.2017 beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 42901: juwi Bio Service & Betriebs GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.06.2018 mit der juwi Bau Festzins GmbH mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz HRB 44596) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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