juwi Solar GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.08.2013 mit der juwi Energieprojekte GmbH mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRB 42088) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
juwi Solar GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 und der Gesellschafterversammlung der juwi international GmbH vom 01.08.2013 Teile ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb "off-grid", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die juwi international GmbH mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRB 44404) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
juwi Solar GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2013 und der Gesellschafterversammlung der juwi Operations & Maintenance GmbH vom 01.08.2013 Teile ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb "technische Betriebsführung", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die juwi Operations & Maintenance GmbH mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRB 41950) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
juwi Solar GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Prokura erloschen: Becker, Sandra, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
juwi Solar GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Magerfleisch, Jochen, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Willenbacher, Matthias, Mainz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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