HRB 44404: juwi international GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2018 mit der juwi AG mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRB 40163) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Der mit der juwi AG am 28.01.2013 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag ist mit Eintragung der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 44404: juwi international GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Prokura erloschen: Becker, Sandra, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒.
HRB 44404: juwi international GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt. Vertretungsregelung geändert, jetzt: Geschäftsführer: Retzlaff, Dirk, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Hansen, Stephan, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert, jetzt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Becker, Sandra, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Holzrichter, Dirk, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Dr. Warzecha, Jan, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 44404:juwi international GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18. 06.2015 mit der juwi technologies GmbH mit Sitz in Wörrstadt (Amtsgericht Mainz, HRB 44406) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 44404:juwi international GmbH, Wörrstadt, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt.Prokura erloschen: Böhm, Michael, Ingelheim, * ‒.‒.‒‒; Nertz, Björn, Nieder-Olm, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Holzrichter, Dirk, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
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