HRB 198957 B: kDh Sicherheitssysteme GmbH, Berlin, Großbeerenstraße 150, 12277 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 06.12.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt/Oder, HRB 15344 FF) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 198957 B: kDh Sicherheitssysteme GmbH, Berlin, Großbeerenstraße 150, 12277 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die TTG ado GmbH mit dem Sitz in Frankfurt (Oder) (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 15344 FF) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 198957 B: kDh Sicherheitssysteme GmbH, Berlin, Großbeerenstraße 150, 12277 Berlin. Firma: kDh Sicherheitssysteme GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Großbeerenstraße 150, 12277 Berlin; Gegenstand: Verkauf, Einbau, Wartung und Reparatur von Automatiktüren und weiteren kraftbetätigten Türanlagen wie Industrietore, Schrankenanlagen, Garagentore, außerdem von hydraulischen Verladesystemen, Steuerungstechnik, Zugangskontrollen; ebenfalls gehört hierzu die umfassende Beratung zu Produkten, Einbau und Sicherheitsvoraussetzungen; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Holzenleuchter, Klaus-Dieter, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.07.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden duch Ausgliederung des unter der Firma k D h Sicherheitssysteme e. K. vom Inhaber Klaus-Dieter Holzenleuchter geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 32901 B) aus seinem Vermögen gemäß Ausgliederungsplan vom 12.07.2018. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.