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kasahorow DE gGmbH, Konstanz (HRB 725406)

Firmendaten

Anschrift
Lohnerhofstr. 2
78467 Konstanz
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2021
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 725406
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die kasahorow DE gGmbH aus Konstanz ist im Handelsregister Freiburg unter der Nummer HRB 725406 verzeichnet. Nach der Gründung am 08.06.2021 hat die kasahorow DE gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Zweck der Gesellschaft ist die nachhaltige Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung von Flüchtlingen und Aussiedlern im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 10 und 13 AO. 2. Der Zweck gem. Abs. 1 soll durch gemeinnützige Maßnahmen der Gesellschaft selbst verwirklicht werden. Diese Maßnahmen bestehen u. a. darin, Hilfestellungen zu geben, um aktuell noch bestehende Sprachbarrieren zwischen Deutschen und Nichtdeutschen zu überwinden und eine gegenseitige Kommunikation zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird die Sprachkultur sowie den Völkerverständigungsgedanken durch eine gesellschaftliche Inklusion und durch Unterstützung des Integrationswesens mit Hilfe der Sprache als elementares Kommunikations- und Völkerverständigungsmittel unterstützen. Durch die Vermittlung von Sprache und anderen Mitteln der Kommunikation wird die Gesellschaft auch gesellschaftlichen Randgruppen, die bisher weder der deutschen, noch der englischen oder französischen Sprache mächtig sind, sondern ausschließlich in Deutschland wenig oder gar nicht bekannte Sprache sprechen, und sich deshalb bisher gar nicht oder nur sehr schwer in Deutschland verständigen können und somit von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen sind, ein breiteres Zugehörigkeitsgefühl innerhalb der deutschen Gesellschaft vermitteln, wodurch eine Integration dieser Menschen überhaupt erst ermöglicht wird. Durch die Vermittlung von Sprache durch die Gesellschaft soll die Gesellschaft dazu beitragen, dass sowohl deutsche Bürger als auch Flüchtlinge und Migranten die Eigenarten der jeweils anderen Nation kennenlernen, verstehen und akzeptieren können. Durch die erst mit einer gemeinsamen Sprache möglichen Begegnungen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen soll auch der Austausch von Informationen über Deutschland und das Heimatland der Nichtdeutschen gefördert werden. 3. U. a. sollen die folgenden Maßnahmen durch die Gesellschaft ergriffen werden: - durch die unentgeltliche Beratung und Unterstützung von deutschen Behörden oder NGOs bei der Vermittlung von Sprachen und bei der Verständigung mit Menschen, die eine andere (bisher in Deutschland eher unbekannte) Sprache sprechen (bspw. soll so eine Kommunikation mit afrikanischen Flüchtlingen oder Strafgefangenen ermöglicht werden, die weder deutsch noch englisch sprechen können), - durch die Verbreitung und das Bekanntmachen verschiedener in Deutschland bisher nicht bekannter Sprachen und durch das Zugänglichmachung von Informationen über diese Sprachen an sprachinteressierte Menschen (bspw. über eine Homepage, Veranstaltungen, Informationsbroschüren etc.), um auf diesem Weg ein besseres Verständnis für Menschen mit einer anderen Muttersprache zu vermitteln und die Kommunikation mit diesen Menschen zu ermöglichen, - durch die unentgeltliche Versorgung der betroffenen Gruppen mit eigenen oder fremden Büchern (insb. Wörterbücher bisher eher unbekannter Sprachen), um Menschen, die bisher von der Integration aufgrund fehlender Sprachkenntnisse ausgeschlossen sind, einen Zugang zur deutschen Sprache und damit einen Zugang zur Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und um umgekehrt deutschen Behörden, Unternehmen und Privatpersonen eine Kommunikation mit diesen Randgruppen zu ermöglichen, mit denen bisher aufgrund der Sprachbarriere und fehlender Übersetzungsmöglichkeiten überhaupt keine Kommunikation möglich war, - durch die Verwendung unentgeltlicher Smartphone-Apps, die gesellschaftlichen Randgruppen mit einer in Deutschland nicht bzw. wenig bekannten Sprache eine bessere und schnellere Integration durch Sprache ermöglichen und für ein besseres beiderseitiges Verständnis sorgen sollen (bspw. druch Wörterbuchfunktionen), - durch das unentgeltliche Anbieten und die unentgeltliche Vermittlung von Dolmetscherleistungen und ähnlichen Leistungen - insbesondere für wenig verbreitete Sprachen - an Menschen in Not bzw. an hilfsbedürftige Menschen in Deutschland, - durch die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln (bspw. Einwerbung von Spenden) die zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 und der vorgenannten Maßnahmen eingesetzt werden. 4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die kasahorow DE gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.11.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 24.11.2021
Neueintragung

HRB 725406: kasahorow DE gGmbH, Konstanz, Lohnerhofstraße 2, 78467 Konstanz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2021 mit Nachtrag vom 22.11.2021. Geschäftsanschrift: Lohnerhofstraße 2, 78467 Konstanz. Gegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die nachhaltige Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung von Flüchtlingen und Aussiedlern im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 10 und 13 AO. 2. Der Zweck gem. Abs. 1 soll durch gemeinnützige Maßnahmen der Gesellschaft selbst verwirklicht werden. Diese Maßnahmen bestehen u. a. darin, Hilfestellungen zu geben, um aktuell noch bestehende Sprachbarrieren zwischen Deutschen und Nichtdeutschen zu überwinden und eine gegenseitige Kommunikation zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird die Sprachkultur sowie den Völkerverständigungsgedanken durch eine gesellschaftliche Inklusion und durch Unterstützung des Integrationswesens mit Hilfe der Sprache als elementares Kommunikations- und Völkerverständigungsmittel unterstützen. Durch die Vermittlung von Sprache und anderen Mitteln der Kommunikation wird die Gesellschaft auch gesellschaftlichen Randgruppen, die bisher weder der deutschen, noch der englischen oder französischen Sprache mächtig sind, sondern ausschließlich in Deutschland wenig oder gar nicht bekannte Sprache sprechen, und sich deshalb bisher gar nicht oder nur sehr schwer in Deutschland verständigen können und somit von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen sind, ein breiteres Zugehörigkeitsgefühl innerhalb der deutschen Gesellschaft vermitteln, wodurch eine Integration dieser Menschen überhaupt erst ermöglicht wird. Durch die Vermittlung von Sprache durch die Gesellschaft soll die Gesellschaft dazu beitragen, dass sowohl deutsche Bürger als auch Flüchtlinge und Migranten die Eigenarten der jeweils anderen Nation kennenlernen, verstehen und akzeptieren können. Durch die erst mit einer gemeinsamen Sprache möglichen Begegnungen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen soll auch der Austausch von Informationen über Deutschland und das Heimatland der Nichtdeutschen gefördert werden. 3. U. a. sollen die folgenden Maßnahmen durch die Gesellschaft ergriffen werden: - durch die unentgeltliche Beratung und Unterstützung von deutschen Behörden oder NGOs bei der Vermittlung von Sprachen und bei der Verständigung mit Menschen, die eine andere (bisher in Deutschland eher unbekannte) Sprache sprechen (bspw. soll so eine Kommunikation mit afrikanischen Flüchtlingen oder Strafgefangenen ermöglicht werden, die weder deutsch noch englisch sprechen können), - durch die Verbreitung und das Bekanntmachen verschiedener in Deutschland bisher nicht bekannter Sprachen und durch das Zugänglichmachung von Informationen über diese Sprachen an sprachinteressierte Menschen (bspw. über eine Homepage, Veranstaltungen, Informationsbroschüren etc.), um auf diesem Weg ein besseres Verständnis für Menschen mit einer anderen Muttersprache zu vermitteln und die Kommunikation mit diesen Menschen zu ermöglichen, - durch die unentgeltliche Versorgung der betroffenen Gruppen mit eigenen oder fremden Büchern (insb. Wörterbücher bisher eher unbekannter Sprachen), um Menschen, die bisher von der Integration aufgrund fehlender Sprachkenntnisse ausgeschlossen sind, einen Zugang zur deutschen Sprache und damit einen Zugang zur Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und um umgekehrt deutschen Behörden, Unternehmen und Privatpersonen eine Kommunikation mit diesen Randgruppen zu ermöglichen, mit denen bisher aufgrund der Sprachbarriere und fehlender Übersetzungsmöglichkeiten überhaupt keine Kommunikation möglich war, - durch die Verwendung unentgeltlicher Smartphone-Apps, die gesellschaftlichen Randgruppen mit einer in Deutschland nicht bzw. wenig bekannten Sprache eine bessere und schnellere Integration durch Sprache ermöglichen und für ein besseres beiderseitiges Verständnis sorgen sollen (bspw. druch Wörterbuchfunktionen), - durch das unentgeltliche Anbieten und die unentgeltliche Vermittlung von Dolmetscherleistungen und ähnlichen Leistungen - insbesondere für wenig verbreitete Sprachen - an Menschen in Not bzw. an hilfsbedürftige Menschen in Deutschland, - durch die Beschaffung von Geld- und Sachmitteln (bspw. Einwerbung von Spenden) die zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1 und der vorgenannten Maßnahmen eingesetzt werden. 4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Imbeah, Emmanuel Paa Kwesi Akomanyi, Konstanz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

24.11.2021
Entscheideränderung
Registervorgang

Neueintragung 24.11.2021