Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
bestmögliche Versorgung der Bevölkerung
mit Krankenhausleistungen im Rahmen der
Aufgabenstellung nach dem
Krankenhausplan des Freistaates Bayern,
des Versorgungsauftrages und der
Wirtschaftlichkeit sowie die
Aufgabendurchführung des
Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung.
Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die
Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2
Nr. 7 der Abgabenordnung - AO) im Bereich
der Aus-, Fort- und Weiterbildung im
Gesundheitswesen. Der Satzungszweck
wird auch im planmäßigen
Zusammenwirken mit anderen
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung
erfüllen (§ 57 Abs. 3 AO), durch die im
Rahmen des Gegenstands des
Unternehmens genannten Tätigkeiten
verwirklicht (vgl. Abs. 2), d.h. mit der
Kliniken des Bezirks Oberbayern
Kommunalunternehmen - Anstalt des
öffentlichen Rechts und ihren
gemeinnützigen Tochtergesellschaften und
sonstigen verbundenen gemeinnützigen
Unternehmen. Die Gesellschaft erbringt
hierfür Dienstleistungen an die
vorgenannten Körperschaften, die diese bei
der unmittelbaren Erfüllung ihrer
gemeinnützigen Zwecke verwenden bzw.
kann diese Leistungen beziehen.
Der Zweck wird auch durch
Mittelweiterleitungen gemäß § 58 Nr. 1 AO
sowie durch die Vergabe von zinsgünstigen
und zinslosen Darlehen an andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
juristische Personen des öffentlichen
Rechts, die die Voraussetzungen der §§ 51
bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, erfüllt.
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist die
stationäre und ambulante Behandlung von
psychisch, neurologisch und anderen
Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche,
pflegerische und therapeutische
Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren,
zu heilen und zu lindern und die zu
versorgenden Menschen unterzubringen
und zu verpflegen. Gegenstand der
Gesellschaft ist auch die aufgrund der
Beleihung übertragene Aufgabe des
Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46
Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz
(BayMRVG) zu erbringen.
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im
Rahmen der Gesetze und der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
unter Beachtung der Anforderungen des
Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte
und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen,
die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern
und des kbo-KUs entsprechen und dem
Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1
und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu
gehören auch die Errichtung und die
Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben
auch in selbständiger Rechtsform im
Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO),
die die Aufgaben des Unternehmens
fördern und die wirtschaftlich mit ihnen
zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu
beachten.
(4) Alle Personen, die einer
Krankenhausversorgung im Sinne des Abs.
1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf Ihre
wirtschaftliche Lage und soziale Stellung
entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch
angemessen, zweckmäßig und
wirtschaftlich zu versorgen. Die
Gesellschaft ist insbesondere den Zielen
der Humanität, Qualität und
Wirtschaftlichkeit der Versorgung
verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig.
Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen
Sicherung und eines sparsam
wirtschaftenden Krankenhauses sind von
der Gesellschaft, seinen Organen und allen
seinen Beschäftigten eigenverantwortlich
zu gewährleisten. Für den Bereich des
Maßregelvollzugs bleiben die
Kostenregelungen des BayMRVG unberührt.
(5) Qualität und Wirksamkeit der
Leistungen haben dem jeweiligen Stand der
medizinischen, therapeutischen und
pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen
und den medizinischen Fortschritt und die
gesetzlichen Grundlagen des
Maßregelvollzugs zu berücksichtigen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2022 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Gegenstand sowie
Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung |
a)
06.11.2022
Inderwiesen |
HRB 18074: kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH, Wasserburg a. Inn, Gabersee 7, 83512 Wasserburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Forstner, Tobias Alois, Pfaffing, * ‒.‒.‒‒; Prof. Dr. Zwanzger, Peter, Vogtareuth, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18074: kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH, Wasserburg a. Inn, Gabersee 7, 83512 Wasserburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Spuckti, Martin, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Adamski, Karsten-Jens, Rimsting, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18074: kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH, Wasserburg a. Inn, Gabersee 7, 83512 Wasserburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Danzl, Theodor, Schnaitsee, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Spuckti, Martin, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18074: kbo-Inn-Salzach-Klinikum gemeinnützige GmbH, Wasserburg a. Inn, Gabersee 7, 83512 Wasserburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Gegenstand der Gesellschaft ist die stationäre und ambulante Behandlung von psychisch, neurologisch und anderen Kranken. Aufgabe ist es durch ärztliche, pflegerische und therapeutische Behandlung Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen und zu lindern und die zu versorgenden Menschen unterzubringen und zu verpflegen. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die aufgrund der Beleihung übertragene Aufgabe des Maßregelvollzugs gemäß Art. 45, 46 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz (BayMRVG) zu erbringen. 2) Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern, des Versorgungsauftrages und der Wirtschaftlichkeit sowie die Aufgabendurchführung des Maßregelvollzugs im Wege der Beleihung. Des Weiteren verfolgt die Gesellschaft die Förderung der Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung -AO) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der Gesetze und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Beachtung der Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die den Aufgaben des Bezirks Oberbayern und des kbo-KUs entsprechen und dem Zweck der Gesellschaft im Sinne des Abs. 1 und 2 zu dienen geeignet sind. Hierzu gehören auch die Errichtung und die Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben auch in selbständiger Rechtsform im Rahmen des Art. 78 Bezirksordnung (BezO), die die Aufgaben des Unternehmens fördern und die wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. § 6 Abs. 2 ist zu beachten. 4) Alle Personen, die einer Krankenhausversorgung im Sinne des Abs. 1 bedürfen, sind ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage und soziale Stellung entsprechend ihrer Erkrankung medizinisch angemessen, zweckmäßig und wirtschaftlich zu versorgen. Die Gesellschaft ist insbesondere den Zielen der Humanität, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung verpflichtet. Diese Ziele sind gleichrangig. Die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Sicherung und eines sparsam wirtschaftenden Krankenhauses sind von der Gesellschaft, seinen Organen und allen seinen Beschäftigten eigenverantwortlich zu gewährleisten. Für den Bereich des Maßregelvollzugs bleiben die Kostenregelungen des BayMRVG unberührt. 5) Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem jeweiligen Stand der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt und die gesetzlichen Grundlagen des Maßregelvollzugs zu berücksichtigen.
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