HRB 88444: klangmalerei.tv G.m.b.H., Köln, Niehler Straße 104, Clouth 104 / Aufgang D, 50733 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Niehler Straße 104, Clouth 104 / Aufgang A, 50733 Köln.
HRB 88444: klangmalerei.tv G.m.b.H., Köln, Maarweg 149 (Haus 1), 50825 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Niehler Straße 104, Clouth 104 / Aufgang D, 50733 Köln.
HRB 88444: klangmalerei.tv G.m.b.H., Köln, Maarweg 149 (Haus 1), 50825 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 12 Ziffer 2 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Graf, Maurice, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 88444: klangmalerei.tv G.m.b.H., Köln, Maarweg 149 (Haus 1), 50825 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2016. Geschäftsanschrift: Maarweg 149 (Haus 1), 50825 Köln. Gegenstand: die Konzeption, Gestaltung und Produktion von audiovisuellen Medien insbesondere im Bereich Musik und Darstellende Künste in Form von Produktions-, Beratungs- und Dienstleistungsaufträgen. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Breuer, Florian, Solingen, * ‒.‒.‒‒; Graf, Maurice, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Zöllner, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der klangmalerei.tv - Breuer Graf Zöllner oHG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 31902) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.