HRB 135813: knowledgepark AG, München, Leonrodstr. 68, 80636 München. Die Hauptversammlung vom 15.04.2016 mit Nachträgen vom 13.05.2016 und 02.06.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "knowledgepark GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 226280) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
knowledgepark AG, München, Leonrodstr. 68, 80636 München. Personendaten geändert, nun: Vorstand: Ahrend, Thorsten, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
knowledgepark AG, München, Leonrodstr. 68, 80636 München. Bestellt: Vorstand: Ahrend, Thorsten, Heidenheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
knowledgepark AG, München, Leonrodstr. 68, 80636 München. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Peschke, Bernd, Rödermark, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Antic, Aladin, Bad Schwartau, * ‒.‒.‒‒.
knowledgepark AG, München, Leonrodstr. 68, 80636 München. Die MeDoQ Gesellschaft für medizinische Dokumentation und Qualitätsmanagement mbH mit dem Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 12199) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2012 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.08.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 15.08.2012 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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