komba gewerkschaft baden-württemberg e. V., Freiburg im Breisgau (Friedrich-Ebert-Platz 2, 79106 Freiburg im Breisgau). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 15.08.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
komba gewerkschaft baden-württemberg e. V., Freiburg im Breisgau (Friedrich-Ebert-Platz 2, 79106 Freiburg im Breisgau). Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit dem Verein "BTBkomba Gewerkschaft für öffentliche Dienstleistungen, Technik und Naturwissenschaften Baden-Württemberg e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 720845) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.