komuna Immobilien GmbH, Altdorf, Wallerstr. 2, 84032 Altdorf.Die komuna Immobilien Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Altdorf (Amtsgericht Landshut HRB 5532) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
kommuna Immobilien GmbH, Altdorf, Wallerstr. 2, 84032 Altdorf.Firma von Amts wegen berichtigt: komuna Immobilien GmbH. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der komuna Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Altdorf (Amtsgericht Landshut HRA 8457).
kommuna Immobilien GmbH, Altdorf, Wallerstr. 2, 84032 Altdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2010. Geschäftsanschrift: Wallerstr. 2, 84032 Altdorf. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigener Immobilien, wobei Geschäfte, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Atzberger, Ludwig, Pfeffenhausen, * ‒.‒.‒‒; Fuchs, Franz, Regenstauf, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der kommuna Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Altdorf (Amtsgericht Landshut HRA 8457). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.