HRA 12097: kugellager fiedler GmbH & Co. KG, Köhra, Leipziger Straße 26-28, 04683 Köhra. Die Verschmelzung wurde am 15.08.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 12097: kugellager fiedler GmbH & Co. KG, Köhra, Leipziger Straße 26-28, 04683 Köhra. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2018 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Kugellager Fiedler GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRA 110275) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.