Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
18 |
|
|
|
|
b)
Es besteht ein Beherrschungs-
vertrag vom 26.06.2024 mit der
Kassenärztlichen Bundesvereini-
gung, Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit Sitz in Berlin, dem die
Gesellschafterversammlung durch
Beschluss vom 28.06.2024 zuge-
stimmt hat. |
a)
01.08.2024
Dr. Lehmann |
17 |
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b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
9. Dr. Fuhrmann, Florian
Geschäftsführer:
12.
Dentel, Volker, * ‒.‒.‒‒, Mi-
chendorf
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Geschäftsführer:
13.
Dr. Fagel, Sascha, * ‒.‒.‒‒, Ber-
lin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
Nicht mehr Prokurist:
2. Dentel, Volker
Nicht mehr Prokurist:
3. Dr. Fagel, Sascha |
|
a)
07.12.2022
Förster |
HRB 96241 B: kv.digital GmbH, Berlin, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin. Geschäftsführer: 11. Schönewolf, Axel, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 9: aufgrund Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Dr. Fuhrmann, Florian
HRB 96241 B: kv.digital GmbH, Berlin, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Spaltung vom 22.09.2020 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 22.09.2020 Teile ihres Vermögens (sog. Unternehmensteil MIO) auf die neu gegründete mio42 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 222532 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 96241 B: kv.digital GmbH, Berlin, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 75.000,00 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: 10. Greve, Bernd; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.09.2020 ist das Stammkapital zum Zweck der Spaltung zur Neugründung um 25.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR herabgesetzt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 22.09.2020 Teile ihres Vermögens (sog. Unternehmensteil MIO) auf die neu gegründete MIO42 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 222532 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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