HRB 712455: längsseits AG, Villingen-Schwenningen, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen. Nicht mehr Vorstand: Baier, Markus, Spaichingen, * ‒.‒.‒‒; Bonath, Frank, geb. Baur, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 712455: längsseits AG, Villingen-Schwenningen, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen. Die Hauptversammlung vom 09.02.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) und § 21 a) (Einziehung) beschlossen.
HRB 712455:längsseits AG, Villingen-Schwenningen, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen.Nicht mehr Vorstand: Firmbach, Bernd, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 712455:längsseits AG, Villingen-Schwenningen, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen.Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.04.2014. Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: Die Beratung und Schulung von Unternehmen in allen technischen, betriebswirtschaftlichen und Finanzierungsangelegenheiten, sowie die Vermittlung von Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen und die Übernahme von Managementaufgaben auf Zeit. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Baier, Markus, Spaichingen, * ‒.‒.‒‒; Bonath, Frank, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒; Firmbach, Bernd, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒; Fischer, Thomas, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "längsseits GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708996) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.