HRB 7601: la strada Fahrzeugbau GmbH, Echzell, Am Sauerborn 19, 61209 Echzell. Einzelprokura: Krüger, Tobias, Rosbach vor der Höhe, * ‒.‒.‒‒.
la strada Fahrzeugbau GmbH, Echzell, Am Sauerborn 19, 61209 Echzell. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2013. Geschäftsanschrift: Am Sauerborn 19, 61209 Echzell. Gegenstand: Handel mit Wohnmobilen und Freizeitfahrzeugen aller Art, mit Zubehör und Sportartikeln sowie die Herstellung von Fahrzeugen jeglicher Art. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dalchow, Andreas, Nidda, * ‒.‒.‒‒; Lange, Marco, Ebsdorfergrund, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der la strada Fahrzeugbau GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Echzell (Amtsgericht Friedberg, HRA 3864). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.