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learning from the MOTHERLAND gUG (haftungsbeschränkt), Hamburg (HRB 182197)

Firmendaten

Anschrift
Thedestr. 79
22767 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 182197
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die learning from the MOTHERLAND gUG (haftungsbeschränkt) aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 182197 verzeichnet. Nach der Gründung am 30.05.2023 hat die learning from the MOTHERLAND gUG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist somit selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. 3) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland. Dies geschieht hauptsächlich durch: a) Unterstützung von Begründung und Ausbau von Netzwerken in Drittstaaten (insb. im globalen Süden), um dort die Entwicklung des Landes sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu fördern. Netzwerke spielen eine zentrale Rolle in der gegenseitigen Unterstützung von Akteuren. Auf sich alleine gestellte Akteure scheitern an fehlender Infrastruktur. In einem Netzwerk können solche Lücken durch komplementäre Teilnehmer gefüllt werden. Ein Beispiel eines solchen Netzwerkes kann sein: Schaffung von Programmen zur Förderung von Clustern von Start-ups, die miteinander verbunden sind und ein funktionierendes wirtschaftliches Ökosystem bilden. Dadurch werden die vor Ort vorhandenen Unternehmen zusammengebracht und die Leistungsfähigkeit der örtlichen Wirtschaft gesteigert. b) Die Förderung der Identifikation von umweltschonenden Geschäftsmodellen, die in der Lage sind, "grüne" Arbeitsplätze in Märkten für die Ärmsten zu schaffen. Dies kann auf verschiedene Arten unmittelbar zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit beitragen: (i) Schaffung von Arbeitsplätzen: Durch die Identifikation und Förderung umweltschonender Geschäftsmodelle können neue Arbeitsplätze geschaffen werden, insbesondere in Bereichen, in denen herkömmliche Geschäftsmodelle nicht erfolgreich waren oder nicht existieren. Die Schaffung von Arbeitsplätzen trägt zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Reduzierung der Armut bei. (ii) Nachhaltigkeit: Umweltschonende Geschäftsmodelle tragen dazu bei, dass Ressourcen und Umwelt geschont werden. Dies kann langfristig zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. (iii) Technologie-Transfer: Die Förderung umweltschonender Geschäftsmodelle kann dazu führen, dass innovative Technologien und Techniken in Entwicklungsländern eingeführt werden. Dies kann den Technologie-Transfer fördern und die lokale Wirtschaftsleistung steigern. (iv) Partnerschaften: Umweltschonende Geschäftsmodelle erfordern Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Interessengruppen, einschließlich der Gemeinschaften vor Ort, lokalen Organisationen, der Regierung, Unternehmen und NGOs. Die Förderung solcher Modelle kann daher Partnerschaften zwischen diesen Gruppen fördern, um gemeinsam an der Erreichung der Entwicklungsziele zu arbeiten. c) Eines der Hauptziele des Projekts ist die Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten im Bereich des technischen und kaufmännischen Know-hows, insbesondere für die benachteiligten und unterrepräsentierten Gemeinschaften in ländlichen Regionen. (i) Dabei ist die Gesellschaft in all ihren Aktivitäten nicht auf Gewinn ausgerichtet, sondern auf die Verteilung und Erhöhung von sozialem, kulturellem und finanziellem Kapital innerhalb der Gemeinschaften. (ii) Die Gesellschaft unterstützt das öffentliche Interesse der vor Ort verankerten Gemeinschaften und trägt zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Gemeinschaft bei, indem sie langfristige und aus der Gemeinschaft geborene Lösung zur Armutsverringerung nachhaltig unterstützt. (iii) Sämtliche Daten und Ergebnisse der Gesellschaft, die aus der engen Entwicklungszusammenarbeit mit den Gemeinschaften vor Ort generiert werden, sind kohärent dokumentiert und werden veröffentlicht, um den Fortschritt der Gesellschaft zu messen. (iv) Die Gesellschaft legt großen Wert auf die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinschaften vor Ort, mit lokalen Organisationen, mit Regierungsbehörden und anderen Interessensgruppen, um gemeinsam eine größere Wirkung zu erzielen. 4) Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau im globalen Süden oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in anderer Weise fördern. 5) Die Weiterleitung der Mittel der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. 6) Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Sie kann zur Förderung des Gesellschaftszwecks außerdem Hilfspersonen heranziehen und Tochtergesellschaften gründen. 7) Die Gesellschaft kann zur Überprüfung der Erreichung ihres Gesellschaftszwecks wissenschaftliche Maßnahmen zur Messung von entwicklungspolitischer Wirkung durchführen oder durchführen lassen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.500,00 EUR. Die learning from the MOTHERLAND gUG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.08.2023)

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Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
learning from the MOTHERLAND gUG
(haftungsbeschränkt)
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Thedestraße 79, 22767 Hamburg
c)
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist somit selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Entwicklungszusammenarbeit.
3) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck
insbesondere durch die Förderung des
Aufbaus
der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern
im Rahmen der entwicklungspolitischen
Grundsätze und Maßnahmen der
Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland.
Dies geschieht hauptsächlich durch:
a) Unterstützung von Begründung und
Ausbau von Netzwerken in Drittstaaten
(insb. im globalen Süden), um dort die
Entwicklung des Landes sowie die
Verbesserung der wirtschaftlichen Situation
zu fördern. Netzwerke spielen eine zentrale
Rolle in der gegenseitigen Unterstützung
von Akteuren. Auf sich alleine gestellte
Akteure scheitern an fehlender
Infrastruktur. In einem Netzwerk
können solche Lücken durch
komplementäre Teilnehmer gefüllt werden.
Ein Beispiel eines solchen Netzwerkes
kann sein:
Schaffung von Programmen zur Förderung
von Clustern von Start-ups, die miteinander
verbunden sind und ein funktionierendes
wirtschaftliches Ökosystem bilden. Dadurch
werden die vor Ort vorhandenen
Unternehmen zusammengebracht und die
Leistungsfähigkeit der örtlichen Wirtschaft
gesteigert.
b) Die Förderung der Identifikation von
umweltschonenden Geschäftsmodellen, die
in der Lage sind, "grüne" Arbeitsplätze in
Märkten für die Ärmsten zu schaffen. Dies
kann auf verschiedene Arten unmittelbar
zur Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit beitragen:
(i) Schaffung von Arbeitsplätzen: Durch die
Identifikation und Förderung
umweltschonender Geschäftsmodelle
können neue Arbeitsplätze geschaffen
werden, insbesondere in Bereichen, in
denen herkömmliche Geschäftsmodelle
nicht erfolgreich waren oder nicht
existieren. Die
Schaffung von Arbeitsplätzen trägt zur
Verbesserung der Lebensbedingungen und
zur Reduzierung der Armut bei.
(ii) Nachhaltigkeit: Umweltschonende
Geschäftsmodelle tragen dazu bei, dass
Ressourcen und Umwelt geschont werden.
Dies kann langfristig zur nachhaltigen
wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.
(iii) Technologie-Transfer: Die Förderung
umweltschonender Geschäftsmodelle kann
dazu führen, dass innovative Technologien
und Techniken in Entwicklungsländern
eingeführt werden. Dies kann den
Technologie-Transfer fördern und die lokale
Wirtschaftsleistung steigern.
(iv) Partnerschaften: Umweltschonende
Geschäftsmodelle erfordern
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen
Interessengruppen, einschließlich der
Gemeinschaften vor Ort, lokalen
Organisationen, der Regierung,
Unternehmen und NGOs. Die Förderung
solcher Modelle kann daher
Partnerschaften zwischen diesen Gruppen
fördern, um gemeinsam an der Erreichung
der Entwicklungsziele zu arbeiten.
c) Eines der Hauptziele des Projekts ist die
Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten
im Bereich des technischen und
kaufmännischen Know-hows, insbesondere
für die benachteiligten und
unterrepräsentierten Gemeinschaften in
ländlichen Regionen.
(i) Dabei ist die Gesellschaft in all ihren
Aktivitäten nicht auf Gewinn ausgerichtet,
sondern auf die Verteilung und Erhöhung
von sozialem, kulturellem und finanziellem
Kapital innerhalb der Gemeinschaften.
(ii) Die Gesellschaft unterstützt das
öffentliche Interesse der vor Ort
verankerten Gemeinschaften und trägt zur
Verbesserung der Lebensbedingungen der
Gemeinschaft bei, indem sie langfristige
und aus der Gemeinschaft geborene
Lösung zur Armutsverringerung nachhaltig
unterstützt.
(iii) Sämtliche Daten und Ergebnisse der
Gesellschaft, die aus der engen
Entwicklungszusammenarbeit mit den
Gemeinschaften vor Ort generiert werden,
sind kohärent dokumentiert und werden
veröffentlicht, um den Fortschritt der
Gesellschaft zu messen.
(iv) Die Gesellschaft legt großen Wert auf
die enge Zusammenarbeit mit den
Gemeinschaften vor Ort, mit lokalen
Organisationen, mit Regierungsbehörden
und anderen Interessensgruppen, um
gemeinsam eine größere Wirkung zu
erzielen.
4) Die Gesellschaft kann sich im In- und
Ausland an Einrichtungen und Vorhaben,
die dem wirtschaftlichen Aufbau im
globalen Süden oder der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit mit ihnen dienen,
beteiligen oder sie in anderer Weise
fördern.
5) Die Weiterleitung der Mittel der
Gesellschaft an eine ausländische
Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der
Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens
vier Monate nach Abschluss eines jeden
Geschäftsjahres einen detaillierten
Rechenschaftsbericht über die Verwendung
der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel
vorzulegen. Ergibt sich aus diesem
Rechenschaftsbericht nicht, dass mit
diesen Mitteln ausschließlich die
satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft
verfolgt
werden oder kommt der Empfänger der
Mittel der Pflicht zur Vorlage des
Rechenschaftsberichtes
nicht nach, wird die Weiterleitung der
Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt.
6) Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung
ihres Gesellschaftszwecks alle Geschäfte
eingehen und alle Maßnahmen
durchführen, die dem Gesellschaftszweck
mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Sie
kann zur Förderung des
Gesellschaftszwecks außerdem
Hilfspersonen heranziehen und
Tochtergesellschaften gründen.
7) Die Gesellschaft kann zur Überprüfung
der Erreichung ihres Gesellschaftszwecks
wissenschaftliche Maßnahmen zur
Messung von entwicklungspolitischer
Wirkung durchführen oder durchführen
lassen.
1.500,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Fittko, Sebastian, Berlin, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schindler, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Krüger, Diana Beata, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2023
a)
31.07.2023
Simon-Wiehl
b)
Fall 1

Historie 1

31.07.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Sebastian Fittko
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Schindler
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Diana Beata Krüger
Geschäftsführer