HRA 44519 B: lekker Strom GmbH & Co. KG, Berlin, Invalidenstraße 17 A, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
lekker Strom GmbH & Co. KG, Berlin, Invalidenstraße 17 A, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.03.2012 Teile Ihres Vermögens auf die lekker Energie GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 88569) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
lekker Strom GmbH & Co. KG, Berlin, Invalidenstraße 17 A, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Invalidenstraße 17 A, 10115 Berlin Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Beims, Wolfgang.
lekker Strom GmbH & Co. KG, Berlin, Egellsstraße 21, 13507 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 5. Schier, Carsten; 7. Birkhölzer, Stephan, * ‒.‒.‒‒, Meerbusch; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen.
lekker Strom GmbH & Co. KG, Berlin, Egellsstraße 21, 13507 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.01.2011 hat die lekker Energie GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 88569 B) ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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