GnR 95: levoBank eG, Lebach (Poststraße 1, 66822 Lebach). Die Vertreterversammlung vom 14.06.2022 hat die Änderung der Satzung in den §§ 19 (Der Vorstand-Willensbildung), 23 (Der Aufsichtsrat-Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen.
GnR 95: levoBank eG, Lebach (Poststraße 1, 66822 Lebach). Die Vertreterversammlung vom 15.06.2021 bis 23.06.2021 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 10 (Auseinandersetzung), 19 (Willensbildung), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsnierderschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstands und der Nachschusspflicht beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen, die Gewährung von Krediten aller Art, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften, die Durchführung des Zahlungsverkehrs, die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten, die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Immobilien, der Handel mit landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und sonstigen Waren, die Errichtung, der Erwerb und die Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, der Absatz und die Eigennutzung der gewonnenen Energien sowie die Beteiligung an Unternehmen, die Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien herstellen, errichten oder betreiben, der Erwerb, die Entwicklung, Erschließung, Bebauung, Verwaltung, Vermietung, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Neue Regelung: . Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Neue Regelung: Ab dem 01. Januar 2022 ist die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.