HRB 97013: litissimo gGmbH zur Förderung der Literatur und Philosophie, Köln, Maria-Hilf-Straße 15 - 17, 50677 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Köhler, Werner, Köln, * ‒.‒.‒‒; Dr. Labonté, Edmund, Köln, * ‒.‒.‒‒.
VR 14269: lit e.V. - Verein zur Förderung der Literatur, Köln ( 50677 Köln). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 19.12.2018 im Wege des Formwechsels in die litissimo gGmbH zur Förderung der Literatur und Philosophie mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, 42 HRB 97013) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 97013: litissimo gGmbH zur Förderung der Literatur und Philosophie, Köln, Maria-Hilf-Straße 15 - 17, 50677 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2018. Geschäftsanschrift: Maria-Hilf-Straße 15 - 17, 50677 Köln. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Literatur und des Buchwesens, der bildenden Kunst und der Neuen Medien sowie der Philosophie - auch in ihren verschiedenen Ausprägungen in den Bereichen der Soziologie, der Naturwissenschaften, der Kultur, der Bildung, der Medizin, der neuen Kommunikationstechniken, des Sports und der damit zusammenhängenden Erscheinungsformen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Gegenstand des Unternehmens, nämlich insbesondere - die Durchführung von Literaturfestivals und anderer Veranstaltungen, - die Konzeption und Organisation von Kulturveranstaltungen im In- und Ausland, Anregungen von künstlerischen Interpretationen, Förderung von Künstlern mit und ohne Behinderung, die Förderung des Internationalen Literaturfestes lit.COLOGNE und eines Internationalen Literaturfestes im Ruhrgebiet sowie des Internationalen Philosophiefestes phil.COLOGNE, - die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung durch Veranstaltungen im Rahmen des Internationalen Literaturfestes lit.COLOGNE, eines Internationalen Literaturfestes im Ruhrgebiet sowie des Internationalen Philosophiefestes phil.COLOGNE und anderen Veranstaltungen, - die Konzeption und Realisation von den genannten Zielen dienenden Begleitmedien wie Büchern, Broschüren, Hörfunk- und TV-Formaten, - die inklusive Ausgestaltung des Literatur- und Philosophiefestivals als künstlerische Plattform zur Förderung von Künstlern mit und ohne Behinderung durch inklusive und barrierefreie Kulturveranstaltungen sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch Erwachsene. 25.002,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Köhler, Werner, Köln, * ‒.‒.‒‒; Dr. Labonté, Edmund, Köln, * ‒.‒.‒‒; Osnowski, Rainer, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der lit e. V. - Verein zur Förderung der Literatur, Köln (Amtsgericht Köln, VR 14269) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.