HRB 56320: logical line, Gesellschaft für Informationssysteme und Unternehmensberatung mbH, Hannover, Hamburger Allee 23, 30161 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: logical line GmbH. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Lemke, Rüdiger, Uetze, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 56320: logical line, Gesellschaft für Informationssysteme und Unternehmensberatung mbH, Hannover, Hamburger Allee 23, 30161 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2015 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (vormals § 3, Gegenstand des Unternehmens) sowie in § 3 (vormals § 5, Stammkapital) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, die Implementierung und der Vertrieb von Software, der Vertrieb von Daten, die Informationsverarbeitung und Informationsdarstellung nebst Schulung und Beratungstätigkeiten sowie sämtliche damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Übernahme der persönlichen Haftung für andere Gesellschaften.
HRB 56320:logical line, Gesellschaft für Informationssysteme und Unternehmensberatung mbH, Hannover, Hamburger Allee 23, 30161 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 samt Ergänzungsurkunde vom 14.09.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015/17.09.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2015/17.09.2015 mit der Digital Finance GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 203032) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.