HRB 27298 B: luxoom Medienprojekte GmbH, Berlin, Plantagenstraße 30, 13347 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Luxoom GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 82969 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 27298 B: Firma / Name vormals: avf medienprojekte GmbH, Berlin, Plantagenstraße 30, 13347 Berlin. Firma: luxoom Medienprojekte GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die luxoom Medienprojekte GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 88194 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 27298 B: avf medienprojekte GmbH, Berlin, Plantagenstraße 30, 13347 Berlin. Änderung zu Nr. 1: die Vertretungsbefugnis betreffend; Geschäftsführer: Sauerwein, Ulrich, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 27298 B: avf medienprojekte GmbH, Berlin, Plantagenstraße 30, 13347 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Plantagenstraße 30, 13347 Berlin
avf medienprojekte GmbH, Berlin, Hegelplatz 1, 10117 Berlin. ; Geschäftsanschrift:; Hegelplatz 1, 10117 Berlin.
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