HRA 6136: m+a Maschinen und Anlagen Vertrieb e. K., Künzell, Brandenburger Straße 30, 36093 Künzell. Neuer Ort der Niederlassung: Lübeck. Geschäftsanschrift: Brodtener Kirchsteig 9, 23570 Lübeck. Die Niederlassung ist nach Lübeck (jetzt Amtsgericht Lübeck HRA 9174 HL) verlegt.
HRA 9174 HL: m+a Maschinen und Anlagen Vertrieb e. K., Lübeck, Brodtener Kirchsteig 9, 23570 Lübeck. Name der Firma: m+a Maschinen und Anlagen Vertrieb e. K. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Lübeck; Geschäftsanschrift: Brodtener Kirchsteig 9, 23570 Lübeck; Inhaber: Inhaber: 1. Metauge, Reinhold, * ‒.‒.‒‒, Künzell; Rechtsform: Einzelunternehmen; Der Sitz der Gesellschaft ist von Fulda (Amtsgericht Fulda, HRA 6136) nach Lübeck verlegt. Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Übernahme des Vermögens der m+a Maschinen und Anlagen GmbH mit dem Sitz in Künzell (Amtsgericht Fulda, HRB 5168) als Ganzes durch den Alleingesellschafter im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tage.
HRA 6136: m+a Maschinen und Anlagen Vertrieb e. K., Künzell, Brandenburger Straße 30, 36093 Künzell. (Vertrieb und Service von Maschinen und Anlagen aller Art.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Brandenburger Straße 30, 36093 Künzell. Der Inhaber handelt allein. Eingetreten als Inhaber: Metauge, Reinhold, Fulda, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der m+a Maschinen und Anlagen Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Künzell (Amtsgericht Fulda HRB 5168) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.