m com GmbH, Neuss, Moselstr. 10, 41464 Neuss. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mertens AG am 26. 26. Juni 2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
m com GmbH, Neuss, Moselstr. 10, 41464 Neuss. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14. Mai 2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14. Mai 2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14. Mai 2012 mit der Mertens AG mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 10840) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
m com GmbH, Neuss (Moselstr. 10, 41464 Neuss). Nicht mehr Geschäftsführer: Zgoll, Michael, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒.
m com GmbH, Neuss (Moselstr. 10, 41464 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23. Dezember 2004. Gegenstand: Vertrieb von Medientechnik und Möbeln. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Mertens, Mike, Kaarst, * ‒.‒.‒‒; Zgoll, Michael, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.