HRB 734 EU: m2solutions EDV-Service GmbH, Neustadt i. H., Industrieweg 37, 23730 Neustadt i. H.. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Stockmann, Lukas Sebastian, geb. Neitzel
HRB 734 EU: m2solutions EDV-Service GmbH, Neustadt i. H., Industrieweg 37, 23730 Neustadt i. H.. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag um § 7a ergänzt worden.
HRB 734 EU: m2solutions EDV-Service GmbH, Neustadt i. H., Industrieweg 37, 23730 Neustadt i. H.. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Neustadt i. H. Geschäftsanschrift: Industrieweg 37, 23730 Neustadt i. H. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.03.2019 wurde der Sitz der Gesellschaft von Ahrensbök nach Neustadt verlegt und § 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages geändert.
HRB 734 EU: m2solutions EDV-Service GmbH, Ahrensbök, Bökenbarg 16 A, 23623 Ahrensbök. Gegenstand: der Handel mit Hard- und Software, lT-Leistungen, Unternehmensberatung und Schulungen, die Durchführung von Speditionsgeschäften jeder Art, der genehmigungsfreie Vertrieb von Waren aller Art und die genehmigungsfreie Vermittlung von Aufträgen aller Art. Kapital: 125.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2017 ist das Stammkapital um 100.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung erhöht und §§ 3 (Stammkapital) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrags geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die m2corp GmbH mit Sitz in Ahrensbök (Amtsgericht Lübeck, HRB 13647 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.