HRB 7051: malerschmidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Höxter, Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers malerschmidt Inhaber Ruth Werner e.K. mit Sitz in Höxter(Amtsgericht Paderborn, HRA 7912) am 02.10.2020 wirksam geworden.
HRB 7051: malerschmidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Höxter, Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter. von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2020 und des Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2020 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragene Kauffrau unter der Firma malerschmidt Inhaber Ruth Werner e. K. mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn, HRA 7912) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers.
HRB 7051: malerschmidt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Höxter, Gutenbergstr. 15, 37671 Höxter. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2020 und des Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2020 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragene Kauffrau unter der Firma malerschmidt Inhaber Ruth Werner e. K. mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn 17 AR 521/2020) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.