manta music Promotion- und Verlagsgesellschaft mbH, Baldham, Gemeinde Vaterstetten, Landkreis Ebersberg (Soxhletstr. 6, 80805 Baldham, Gemeinde Vaterstetten). Die Verschmelzung wurde am 22.02.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 89688).
manta music Promotion- und Verlagsgesellschaft mbH, Baldham, Gemeinde Vaterstetten, Landkreis Ebersberg (Soxhletstr. 6, 80805 Baldham, Gemeinde Vaterstetten). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Weidenfeld, Dieter, München, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma manta music Verlagsgesellschaft e. K. mit dem Sitz in München geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.