HRB 5710: mapcom GmbH, Neubrandenburg, Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg. Geschäftsanschrift: Feldstraße 3, 17033 Neubrandenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2021 mit der Agrar-Pool GmbH mit Sitz in Neubrandenburg ( Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 7400 ) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
mapcom GmbH, Neubrandenburg, (Lindenstraße 63, 17033 Neubrandenburg).Nicht mehr Geschäftsführer: Buß-Rathloff, Brigitta, Burg Stargard, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Rathloff, Thomas, Burg Stargard, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mapcom GmbH, Neubrandenburg (Lindenstraße 63, 17033 Neubrandenburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der Rathloff KG mit Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg , HRA-1521) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
mapcom GmbH, Neubrandenburg (Lindenstraße 63, 17033 Neubrandenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 14.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Rathloff KG, Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg, HRA 1521) beschlossen. 40.000,00 EUR. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.