HRB 183233 B: Elco Events UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Charlotte-F.-Pauly Straße 12, 12587 Berlin. Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Bloch, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Zossen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 183233 B: Elco Events UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Charlotte-F.-Pauly Straße 12, 12587 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Charlotte-F.-Pauly Straße 12, 12587 Berlin; Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Bloch, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Blankenfelde-Mahlow; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 183233 B: Elco Events UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Charlotte-F.-Pauly Straße 12, 12587 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Charlotte-F.-Pauly Straße 12, 12587 Berlin; Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Bloch, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Blankenfelde-Mahlow; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 10852 CB: mathrix consulting UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Säntisstraße 142, 12277 Berlin. Sitz der Firma: Berlin; Geschäftsanschrift: Säntisstraße 142, 12277 Berlin; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Berlin verlegt (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 183233 B).
HRB 183223 B: mathrix consulting UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Säntisstraße 142, 12277 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Aurora Beteiligung GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 130849 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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