HRB 8275:medCareConsult GmbH, Moers, Holunderstraße 35, 47445 Moers.Änderung zur Geschäftsanschrift: Krefelder Straße 179, 47447 Moers.
firmentest Service GmbH, Moers, Holunderstraße 35, 47445 Moers. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und 3 (Firma, Sitz, Gegenstand und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: medCareConsult GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratung von Krankenversicherern.
medCareConsult GmbH, Moers, Holunderstraße 35, 47445 Moers.Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und 3 (Firna und Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: firmentest Service GmbH. Geschäftsanschrift: Holunderstraße 35, 47445 Moers. Aufbau und Pflege einer Internetplattform für Firmen mit dem Ziel, dass Kunden die Firmen bewerten und die Firmen das Testergebnis als Marketinginstrument nutzen können.
medCare Consult GmbH, Duisburg (Holunderstr. 35, 47445 Moers). Der Sitz ist nach Moers (jetzt Amtsgericht Kleve - HRB 8275) verlegt.
medCareConsult GmbH, Moers (Holunderstraße 35, 47445 Moers). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2004 Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 17081) nach Moers beschlossen. Gegenstand: Beratung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Pabst, Uwe, Moers, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.