HRB 9404: medRa Holding GmbH, Scheßlitz, Anger 4, 96110 Scheßlitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Neubauer, Roland, Kronach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 9404: medRa Holding GmbH, Scheßlitz, Anger 4, 96110 Scheßlitz. Von Amts wegen ergänzt: Gesellschaftsvertrag vom 15.01.1982.
HRB 874: medRa Holding GmbH, Pressig, Bahnhofstr. 1, 96332 Pressig. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Scheßlitz. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Anger 4, 96110 Scheßlitz. Sitz verlegt nach Scheßlitz (nun Amtsgericht Bamberg HRB 9404).
HRB 9404: medRa Holding GmbH, Scheßlitz, Anger 4, 96110 Scheßlitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Pressig, Amtsgericht Coburg, HRB 874) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Anger 4, 96110 Scheßlitz. Gegenstand des Unternehmens: Halten, Verwalten und die Steuerung von Beteiligungen, insbesondere von solchen an Firmen, die mit der Herstellung und/oder dem Vertrieb in den Bereichen Keramik, Kunststoffe und Medizintechnik und damit in Zusammenhang stehenden Waren befasst sind. Stammkapital: 350.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Michael, Pressig, OT Rothenkirchen, * ‒.‒.‒‒; Neubauer, Roland, Kronach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 874: medRa Holding GmbH, Pressig, Bahnhofstr. 1, 96332 Pressig. Die INTEGRA Holding GmbH mit dem Sitz in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz HRB 28952) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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